Honest ServicesGebäudereinigung Münster
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Gebäudereinigung in Münster

Unterhaltsreinigung in Münster

Unterhaltsreinigung ist die regelmäßig wiederkehrende Reinigung von Räumen, die täglich genutzt werden. Honest Services übernimmt sie in Münster und im Umland für Büros, Praxen, Läden und Gewerbeflächen, von einmal pro Woche bis an jedem Werktag. Was wann gereinigt wird, steht in einem schriftlichen Leistungsverzeichnis.

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  • Kostenlose Besichtigung vor Ort, rund 30 Minuten
  • Angebot schriftlich, mit Leistungsverzeichnis
  • Büro und Fuhrpark in der Loddenheide 40, Münster
Mitarbeiter von Honest Services wischt einen langen Flur mit Terrazzoboden
Für
Büros, Praxen, Läden, Gewerbeflächen
Turnus
1 bis 5 Mal pro Woche
Zeiten
nach Absprache, meist nach Feierabend
Angebot
schriftlich nach kostenloser Besichtigung

Was ist Unterhaltsreinigung?

Unterhaltsreinigung hält genutzte Räume in dem Zustand, der vereinbart ist. Sie läuft in einem festen Rhythmus und entfernt den Schmutz, der im Alltag entsteht: Staub, Abfall, Spuren auf Böden und Griffen, Benutzungsspuren in Sanitärräumen und Küchen. Tiefe Verschmutzungen, die sich über Monate aufbauen, löst sie nicht. Dafür gibt es die Grundreinigung.

Bei Honest Services ist die Unterhaltsreinigung die Leistung für alle Objekte, die laufend gereinigt werden sollen. In Büros heißt sie im Alltag meist Büroreinigung, in Arztpraxen kommt die Arbeit nach dem Hygieneplan dazu, siehe Praxisreinigung. Für Treppenhäuser in Wohnhäusern gibt es eine eigene Seite: Treppenhausreinigung.

Was gehört zur Unterhaltsreinigung?

Jedes Objekt bekommt ein eigenes Leistungsverzeichnis. Es legt fest, welche Arbeit in welchem Turnus erledigt wird. So sieht ein typisches Verzeichnis für ein Büro aus:

Bereich Arbeit Typischer Turnus
Arbeitsplätze Papierkörbe leeren, freie Tischflächen abwischen bei jeder Reinigung
Böden Hartboden feucht wischen, Teppich saugen bei jeder Reinigung oder wöchentlich
Sanitärräume WC, Waschbecken, Spiegel, Armaturen, Boden, Nachfüllen bei jeder Reinigung
Teeküche Spüle, Arbeitsflächen, Fronten außen, Boden bei jeder Reinigung
Kontaktflächen Türklinken, Lichtschalter, Handläufe wöchentlich
Fensterbänke, Heizkörper abwischen bzw. abstauben monatlich

Welche Zeile wie oft dran ist, entscheiden Sie. Wir sagen Ihnen bei der Besichtigung, wo wir einen anderen Turnus für sinnvoll halten und warum. Ein ausführliches Beispiel zum Übernehmen steht im Ratgeber Leistungsverzeichnis Büroreinigung.

Was gehört nicht dazu?

Fensterreinigung läuft in einem anderen Rhythmus und steht deshalb als eigene Zeile im Angebot, siehe Glasreinigung. Maschinelle Bodenreinigung, das Entfernen alter Pflegeschichten und das Reinigen von Fugen gehören zur Grundreinigung. Geschirr spülen oder Unterlagen aufräumen ist keine Standardarbeit. Wünschen Sie so etwas, nehmen wir es als eigene Zeile auf, damit beide Seiten wissen, dass es gemeint ist.

Wie oft sollte gereinigt werden?

Einen gesetzlichen Turnus für jede Fläche gibt es nicht. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Konkreter wird die Technische Regel für Sanitärräume: Für täglich genutzte Toiletten nennt sie mindestens eine tägliche Reinigung (ASR A4.1, Punkt 5.1, zitiert bei KomNet NRW). Verantwortlich dafür bleibt der Arbeitgeber.

Für den Rest helfen diese Richtwerte. Sie ersetzen nicht den Blick auf Ihr Objekt:

Nutzung Üblicher Turnus für Arbeitsplätze und Böden Sanitär und Teeküche
kleines Büro, wenige Personen 1 bis 2 Mal pro Woche täglich, an reinigungsfreien Tagen durch Ihr Team
mittleres Büro, volle Belegung 2 bis 3 Mal pro Woche an jedem Arbeitstag
großes Büro, viel Besuch, Läden 3 bis 5 Mal pro Woche an jedem Arbeitstag
Lager- oder Technikräume nach Bedarf, oft monatlich wenn vorhanden, wie oben

Worin unterscheiden sich Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung?

Unterhaltsreinigung Grundreinigung Sonderreinigung
Zweck Zustand halten Zustand wiederherstellen einen einzelnen Anlass abarbeiten
Rhythmus fest, 1 bis 5 Mal pro Woche einmalig oder jährlich nach Bedarf
Beispiel Böden wischen, Sanitär, Papierkörbe Böden maschinell, Fugen, Teppich Reinigung nach Umzug oder Veranstaltung

Der häufigste Fall: Eine neue Unterhaltsreinigung startet auf einem Boden, der länger nicht gründlich gereinigt wurde. Dann ist eine einmalige Grundreinigung vor dem Start sinnvoll. Den Vergleich zur Büroreinigung erklärt der Ratgeber Unterhaltsreinigung oder Büroreinigung.

Wovon hängt der Aufwand ab?

Der Preis ergibt sich aus der Zeit, die wir pro Einsatz brauchen. Die hängt von Ihrem Objekt ab: wie viele Räume, welcher Boden, wie viele Sanitärräume, wie viel auf den Flächen steht. Dazu kommt die Zeit für Anfahrt, Aufschließen und Material. Zwei Büros mit gleicher Fläche können deshalb sehr unterschiedlich viel Arbeit machen. Darum nennen wir den Preis erst nach der Besichtigung, schriftlich im Angebot. Mit welchen Zeitansätzen die Branche rechnet, steht im Ratgeber Quadratmeter pro Stunde.

Wann wird gereinigt?

Die meisten Unterhaltsreinigungen finden nach Feierabend statt, damit niemand gestört wird. Früh am Morgen oder während der Öffnungszeiten geht auch. In Läden und Praxen richtet sich der Zeitpunkt nach den Öffnungs- und Sprechzeiten. Ihren Wunsch können Sie in der Anfrage unter „Weitere Angaben“ angeben, im Leistungsverzeichnis stehen dann Reinigungstage und Zeitfenster.

Wie läuft es bis zum Start?

  1. AnfrageObjektart, Fläche und Reinigungstage online angeben, ohne Anruf.
  2. BesichtigungWir sehen uns die Räume an, rund 30 Minuten, kostenlos.
  3. Leistungsverzeichnis und AngebotSie bekommen beides schriftlich.
  4. StartSchlüsselübergabe, Einweisung vor Ort, erste Reinigung zum vereinbarten Datum.

Haben Sie noch einen laufenden Vertrag, richten wir den Start nach dessen Ende. Worauf es dabei ankommt, steht unter Reinigungsfirma wechseln.

Häufige Fragen

Was fällt alles unter Unterhaltsreinigung?

Alle Arbeiten, die regelmäßig wiederkehren. Typisch sind Böden saugen und wischen, Papierkörbe leeren, Tische und Fensterbänke abwischen, Sanitärräume und Küchen reinigen, Türklinken und Lichtschalter abwischen. Wie oft welche Arbeit anfällt, legt das Leistungsverzeichnis fest.

Wie oft sollte gereinigt werden?

Das hängt davon ab, wie viele Menschen die Räume nutzen. In Büros mit vielen Mitarbeitenden sind 3 bis 5 Reinigungen pro Woche üblich, in kleinen Büros reichen für Arbeitsplätze und Böden oft 1 bis 2. Täglich genutzte Toiletten brauchen mehr, dazu steht oben der Hinweis auf die Technische Regel ASR A4.1.

Wovon hängt der Preis einer Unterhaltsreinigung ab?

Von Fläche, Turnus, Raumaufteilung und Leistungsverzeichnis. Wir sehen uns Ihr Objekt kostenlos an und schicken Ihnen danach ein schriftliches Angebot. Welche Faktoren den Preis bestimmen, steht im Ratgeber Wovon der Preis abhängt.

Was ist der Unterschied zur Grundreinigung?

Die Unterhaltsreinigung hält den Zustand. Die Grundreinigung stellt ihn wieder her, etwa wenn Böden stumpf oder Fugen verschmutzt sind. Mehr dazu auf der Seite Grundreinigung.

Wer stellt Reinigungsmittel und Geräte?

Das regeln wir im Angebot. Üblich ist, dass die Reinigungsfirma Mittel und Geräte mitbringt. Verbrauchsmaterial wie Seife und Papierhandtücher kann der Kunde stellen oder bei uns mitbestellen.

Muss während der Reinigung jemand vor Ort sein?

Nein, wenn Schlüssel und Zugang geregelt sind. Beides halten wir vor dem Start schriftlich fest. Soll tagsüber gereinigt werden, stimmen wir ab, welche Räume wann frei sind.

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Kostenlose Besichtigung, danach Ihr Angebot schriftlich.

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Was in Ihrem Leistungsverzeichnis steht

Wählen Sie eine Objektart. Dann sehen Sie hier, welche Bereiche und Arbeiten im Leistungsverzeichnis stehen und wie oft sie dran sind.

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