Gebäudereinigung in Münster
Reinigung für Hausverwaltungen in Münster
Eine Hausverwaltung braucht von der Reinigungsfirma vor allem ein Leistungsverzeichnis je Haus, das Mieter, Eigentümer und Reinigungskraft gleich verstehen. Wir reinigen Treppenhäuser und Wohnanlagen in Münster genau so. Wenn das Treppenhaus nicht sauber ist, ruft der Mieter schließlich bei Ihnen an und nicht bei uns.
- Kostenlose Besichtigung vor Ort, rund 30 Minuten
- Angebot schriftlich, mit Leistungsverzeichnis
- Büro und Fuhrpark in der Loddenheide 40, Münster

- Für
- Mietverwaltung, WEG-Verwaltung, Eigentümer
- Leistungen
- Treppenhaus, Glas, Keller, Aufzug nach Absprache
- Angebot
- je Haus, mit Monats- und Jahrespreis
- Besichtigung
- kostenlos, auf Wunsch mit Hausmeister oder Beirat
- Schlüssel
- gegen Unterschrift, Verlust über die Betriebshaftpflicht abgedeckt
- Team
- mehr als 70 Mitarbeiter, mehr als 300 abgeschlossene Projekte
Wo hakt es zwischen Verwaltung und Reinigung?
Streit über den Umfang. Sind Fensterbänke und Handläufe drin oder sind sie Zusatzleistung? Vor Gericht landen solche Fragen tatsächlich. Im Fall AG Elmshorn, 58 C 111/22, verweigerte ein Mieter die Zahlung, weil Fensterbänke, Handläufe und Fußmatten nicht gewischt worden seien. Das Gericht gab dem Vermieter recht: Die Arbeiten standen nicht im Leistungskatalog der Firma, und der Mieter hatte den Mangel nicht rechtzeitig gerügt (Bericht von Haus & Grund Aachen). Für Sie zeigt das: Wer den Katalog kennt, kann solche Anfragen in einem Satz beantworten.
Beschwerden ohne Beleg. Der Mieter sagt, seit Wochen sei niemand da gewesen. Die Firma sagt, es sei alles gemacht. Ohne vereinbarten Turnus und ohne Datum der Beschwerde lässt sich das kaum klären.
Abrechnung. Für die Nebenkostenabrechnung brauchen Sie Rechnungen, die sich dem richtigen Objekt zuordnen lassen, und Mieter fragen nach dem Arbeitsanteil für ihre Steuererklärung (§ 35a EStG). Wie wir das in der Rechnung ausweisen, stimmen wir mit Ihnen ab.
Laufzeit und Vergabe. Ein Vertrag, der sich automatisch verlängert, fällt oft erst auf, wenn die Eigentümer wechseln wollen. Prüfen Sie bei der Übernahme eines Hauses deshalb auch die Reinigungsverträge. Wie das geht, steht unter Reinigungsvertrag kündigen.
Welche Arbeiten übernehmen wir für Verwaltungen?
| Leistung | Hinweis |
|---|---|
| Treppenhausreinigung | wöchentlich oder alle 2 Wochen, je Haus |
| Glasreinigung | Treppenhausfenster, Hauseingänge, Glasvordächer in erreichbarer Höhe |
| Keller, Trockenräume, Fahrradkeller | nach Absprache, meist monatlich |
| Aufzug | Kabine, Spiegel, Tableau |
| Grundreinigung | einmalig, zum Beispiel nach Sanierung oder vor Neuvermietung |
| Bauendreinigung | für Neubau und Sanierung vor Übergabe |
| Winterdienst | Flächen je Haus nach Absprache, schriftlich im Angebot |
| PV-Anlage reinigen | auf dem Dach oder auf der Freifläche, nach Besichtigung |
Wie sieht ein Leistungsblatt je Haus aus?
Ein Leistungsblatt passt auf eine Seite. Es gehört in den Vertrag, und die Verwaltung kann es auf Nachfrage an Beirat oder Mieter weitergeben. Das Muster zeigt den Aufbau, die Werte legen wir je Haus bei der Besichtigung fest.
| Bereich | Arbeit | Turnus (Beispiel) |
|---|---|---|
| Eingang | Boden wischen, Eingangstür und Glas innen, Fußmatte ausklopfen | wöchentlich |
| Treppen und Podeste | kehren und feucht wischen | wöchentlich |
| Handläufe, Geländer, Fensterbänke | feucht abwischen | monatlich |
| Treppenhausfenster | reinigen, innen und außen in erreichbarer Höhe | zweimal im Jahr |
| Aufzug | Kabine, Spiegel, Tableau, Türlaufschienen aussaugen | wöchentlich |
| Keller und Fahrradkeller | Laufwege kehren | monatlich |
| Nicht enthalten | Mülltonnen, Außenanlagen, Sondermüll im Keller | gesondert |
Im Kopf des Blatts stehen Adresse, Etagen, Wohneinheiten, Wochentag und wer Zugang hat. Die Zeile „Nicht enthalten“ erspart am meisten Ärger, weil sie zeigt, wofür die Firma nicht zuständig ist.
Was muss in Ihre Objektliste?
Wenn Sie mehrere Häuser anfragen, reicht eine einfache Tabelle. Je genauer sie ist, desto kürzer wird die Besichtigung.
- Adresse und HauseingängeJeder Eingang zählt, bei Wohnanlagen auch die Nummern.
- Etagen und WohneinheitenDazu Dachboden, Keller und ob ein Aufzug da ist.
- Bodenbelag im TreppenhausStein, Linoleum oder Holz brauchen unterschiedliche Pflege.
- Heutiger Turnus und VertragsendeSo sehen wir, wann ein Start überhaupt möglich ist.
- Zugang und Kontakt vor OrtSchlüssel, Transponder, Hausmeister oder Beirat.
- Bekannte ProblemeBeschwerden der letzten Monate, zum Beispiel Kellertreppe oder Müllraum.
Wie läuft eine Mieterbeschwerde idealerweise ab?
Eine Beschwerde wird zum Problem, wenn sie nicht ankommt oder wenn niemand mehr weiß, was daraus geworden ist. Diese einfache Kette reicht für die meisten Häuser.
- AufnehmenHaus, Etage, Datum und was fehlt. Ein Foto hilft, ist aber keine Pflicht.
- AbgleichenSteht die Arbeit im Leistungsblatt, und war sie im Turnus fällig?
- WeitergebenIst sie enthalten, geht die Meldung an uns. Ist sie nicht enthalten, erhält der Mieter diese Antwort oder die Verwaltung entscheidet über eine Zusatzleistung.
- PrüfenWir sehen uns die Stelle vor Ort an und melden Ihnen das Ergebnis.
- FesthaltenDatum und Ergebnis kommen in die Akte des Hauses. Das hilft auch später bei der Abrechnung.
Das Urteil aus Elmshorn zeigt, warum das Datum zählt: Laut Bericht hätte der Mieter den Mangel vor Ende des Abrechnungszeitraums formgerecht rügen müssen. Häufen sich Beschwerden aus einem Haus, lohnt sich ein Blick auf das Leistungsblatt. Oft passt der Turnus nicht mehr zur Nutzung, etwa wenn ein Haus viele Kinderwagen im Flur oder viel Publikumsverkehr hat.
Was prüfen Sie bei der Übernahme eines Hauses?
Wenn Sie eine neue Verwaltung übernehmen, liegt die Reinigung oft als Altvertrag in der Akte. Diese Fragen klären Sie am Anfang:
- Gibt es einen schriftlichen Vertrag?Und wer ist Vertragspartner, die Gemeinschaft oder der frühere Eigentümer?
- Wann endet er?Laufzeit, Frist und Verlängerung gehören in Ihre Fristenliste.
- Gibt es ein Leistungsverzeichnis?Wenn nicht, ist unklar, wofür gezahlt wird und was Mieter erwarten können.
- Wer hat Schlüssel?Lassen Sie sich die Liste geben oder erstellen Sie sie neu.
- Passen Rechnung und Abrechnung?Vergleichen Sie Vertrag, Rechnung und die Position in der letzten Nebenkostenabrechnung.
- Reinigt jemand zusätzlich?Hausmeister, Mieterplan oder Eigentümer dürfen sich nicht unklar mit der Firma überschneiden.
Was bedeutet das für die Umlage?
Die Kosten der Gebäudereinigung zählen nach § 2 Nr. 9 BetrKV zu den Betriebskosten, wenn es um die gemeinsam genutzten Gebäudeteile geht, also unter anderem Zugänge, Flure, Treppen, Keller und den Fahrkorb des Aufzugs. Der Mietvertrag muss die Umlage vorsehen, und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 556 Abs. 3 BGB gilt ebenfalls.
Macht der Hausmeister Teile der Reinigung selbst, achten Sie auf § 2 Nr. 14 BetrKV: Die gleiche Arbeitsleistung darf nicht doppelt angesetzt werden. Trennen Sie im Leistungsblatt deshalb klar, was die Reinigungsfirma macht und was der Hausmeister. Die Einzelheiten aus Sicht der Verwaltung stehen im Ratgeber Treppenhausreinigung umlagefähig. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wie starten wir mit Ihnen?
- ObjektlisteSie schicken uns Adressen, Etagen und Wohneinheiten. Für ein einzelnes Haus reicht die Online-Anfrage.
- BesichtigungWir sehen uns die Häuser an, auf Wunsch mit Hausmeister oder Beirat.
- Angebot je HausLeistungsverzeichnis, Turnus, Preis pro Monat und Jahr.
- Beschluss, wenn nötigBei Eigentümergemeinschaften legen Sie das Angebot der Versammlung vor.
- StartZum Monatsersten oder zum Ende des bisherigen Vertrags, mit Einweisung am ersten Abend und Schlüsseln gegen Unterschrift.
Kleinere Gemeinschaften, die sich selbst verwalten, finden die passenden Schritte auf der Seite Eigentümergemeinschaften.
Häufige Fragen
Können Sie ein Angebot für die Eigentümerversammlung erstellen?
Ja. Das Angebot enthält Leistungsverzeichnis, Turnus, Monats- und Jahrespreis je Haus, damit Sie es den Unterlagen zur Versammlung beilegen können.
Was passiert bei einer Mieterbeschwerde?
Leiten Sie sie an uns weiter, möglichst mit Haus, Etage und Datum. Wir prüfen vor Ort und melden uns bei Ihnen mit dem Ergebnis.
Übernehmen Sie mehrere Häuser?
Ja. Jedes Haus bekommt ein eigenes Leistungsverzeichnis und einen eigenen Preis. Wie die Rechnung aussehen soll, stimmen wir mit Ihnen ab.
Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Die Kosten der Gebäudereinigung stehen in § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung. Mehr im Ratgeber.
Übernehmen Sie auch den Winterdienst für unsere Häuser?
Wir bieten Winterdienst an. Welche Flächen je Haus dazugehören, klären wir bei der Besichtigung und halten es im Angebot fest. Was die Satzung der Stadt Münster verlangt, steht unter Winterdienst Münster.
Sind die Schlüssel unserer Häuser versichert?
Unsere Betriebshaftpflicht deckt auch den Verlust von Schlüsseln ab. Die Übergabe läuft gegen Unterschrift.
Was brauchen Sie für ein erstes Angebot?
Adresse, Zahl der Etagen und Wohneinheiten und die gewünschten Arbeiten. Für mehrere Häuser reicht eine Liste, für ein einzelnes Haus die Online-Anfrage. Das endgültige Angebot schreiben wir nach der Besichtigung.
Darf eine Verwaltung die Reinigung ohne Beschluss vergeben?
Das hängt bei Eigentümergemeinschaften von der Bedeutung des Vertrags und vom Verwaltervertrag ab, siehe § 27 WEG. Mehr auf der Seite Eigentümergemeinschaften. Das ist keine Rechtsberatung.