Gebäudereinigung in Münster
Reinigungsfirma wechseln in Münster
Eine Reinigungsfirma wechseln Sie am sichersten in vier Schritten, nämlich Vertrag prüfen, Angebot einholen, fristgerecht kündigen und die Übergabe planen. Viele Firmen bleiben trotz unregelmäßiger Einsätze und schlechter Erreichbarkeit bei ihrem Dienstleister, weil ein Wechsel nach Aufwand und Risiko aussieht. Mit dieser Reihenfolge bleibt beides überschaubar.
- Kostenlose Besichtigung vor Ort, rund 30 Minuten
- Angebot schriftlich, mit Leistungsverzeichnis
- Büro und Fuhrpark in der Loddenheide 40, Münster

- Schritt 1
- Vertrag prüfen: Laufzeit, Frist, Verlängerung
- Schritt 2
- Besichtigung buchen, Angebot schriftlich bekommen
- Schritt 3
- Fristgerecht kündigen
- Schritt 4
- Start der neuen Firma zum Vertragsende planen
Warum wechseln Firmen die Reinigung?
Die Gründe sind überall dieselben, egal ob Büro, Praxis oder Hausverwaltung:
- Unzuverlässige EinsätzeDie Reinigungskraft kommt nicht oder zu spät, ohne Bescheid zu geben.
- Ständig neue LeuteAbsprachen gehen verloren, Sie erklären alles von vorn.
- Niemand erreichbarRückrufe bleiben aus, Mails bleiben liegen.
- Nachlassende QualitätNach ein paar Monaten wird weniger gemacht als am Anfang.
- Abrechnung passt nichtDie Rechnung stimmt nicht mit dem Angebot überein.
Wenn Sie zwei dieser Punkte wiedererkennen, lohnt sich ein Angebot zum Vergleich. Sie verpflichten sich damit zu nichts. Sprechen Sie vorher einmal offen mit Ihrem bisherigen Dienstleister: Manchmal hilft schon ein klares Leistungsverzeichnis, und ein Wechsel ist gar nicht nötig.
Wie läuft der Wechsel in vier Schritten ab?
- Vertrag prüfenSuchen Sie drei Angaben heraus: Ende der Laufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerungsklausel. Daraus ergibt sich der späteste Tag, an dem die Kündigung beim alten Dienstleister ankommen muss.
- Angebot einholen, bevor Sie kündigenGeben Sie Ihr Objekt online an und buchen Sie eine Besichtigung. So wissen Sie vor der Kündigung, was der Neue kostet und wann er starten kann.
- KündigenSchriftlich und so, dass Sie den Zugang beweisen können, etwa per Einschreiben. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum. Ein Muster steht im Ratgeber Reinigungsvertrag kündigen.
- Übergabe planenDen Starttermin stimmen wir mit Ihnen auf das Ende Ihres bisherigen Vertrags ab. Schlüssel, Alarmcodes und Leistungsverzeichnis übernehmen wir gegen Protokoll.
Wie berechnen Sie die Frist?
Ihr Vertrag läuft bis 31. März, Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende. Dann muss die Kündigung spätestens am 31. Dezember beim alten Dienstleister sein. Entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum auf dem Brief (§ 130 BGB). Verpassen Sie den Termin und der Vertrag enthält eine Verlängerung um 12 Monate, laufen Sie bis zum 31. März des Folgejahres weiter. Tragen Sie das Vertragsende in der Anfrage ein, dann haben wir es bei der Besichtigung im Blick.
Wie sieht ein guter Übergangsplan aus?
Der Plan beginnt mit dem Vertragsende und läuft rückwärts. Die Zeitangaben sind ein Beispiel für einen Vertrag mit 3 Monaten Frist, bei kürzeren Fristen rücken die Schritte zusammen.
| Wann | Was | Wer |
|---|---|---|
| Vor Ablauf der Frist, mit Puffer | Vertrag prüfen, Besichtigung, Angebot vergleichen | Sie, neue Firma |
| Spätestens vor Fristablauf | Kündigung nachweisbar zustellen, Bestätigung anfordern | Sie |
| Einige Wochen vor Vertragsende | Starttermin festlegen, Leistungsverzeichnis abstimmen, Zeitfenster klären | Sie, neue Firma |
| Letzte Woche | Rundgang mit der alten Firma, offene Punkte festhalten | Sie, alte Firma |
| Letzter Einsatz | Schlüssel, Transponder und Codes zurück, Protokoll unterschreiben | Sie, alte Firma |
| Start | Einweisung am ersten Abend, Schlüssel gegen Unterschrift | Sie, neue Firma |
| Nach den ersten Einsätzen | Kurzer gemeinsamer Blick auf das Leistungsverzeichnis, Turnus nachschärfen | Sie, neue Firma |
Was gehört ins Übergabeprotokoll?
Schlüssel sind beim Wechsel der heikelste Punkt, denn wer noch einen hat, kann noch in Ihr Gebäude. Halten Sie deshalb auf einem Blatt fest:
- Schlüssel und TransponderAnzahl und Nummern laut Ihrer Liste, zurückgegeben am, von wem, an wen.
- Alarm und ZugangscodesSperren oder ändern Sie Codes der alten Firma zum letzten Einsatz.
- Material im ObjektWem gehören Geräte, Mittel und Reinigungswagen, und wann werden sie abgeholt?
- Zustand der FlächenWas bei der letzten Begehung aufgefallen ist, am besten mit Foto. Das hilft auch der neuen Firma.
- Offene RechnungenLetzter Abrechnungsmonat und Ansprechpartner dafür.
Fehlt ein Schlüssel, klären Sie das sofort und schriftlich. Ob und wer dann für ein neues Schloss zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Regeln Sie es im nächsten Vertrag ausdrücklich, siehe Reinigungsvertrag: Was muss rein?. Bei uns deckt die Betriebshaftpflicht auch den Verlust von Schlüsseln ab.
Worauf kommt es je nach Objekt an?
Büro. Klären Sie, wer im Team die neue Firma einweist und wer Wünsche sammelt. Wechsel während Urlaubszeiten oder Umzügen vermeiden Sie am besten. Mehr dazu auf der Seite Büros und Agenturen.
Praxis. Der Reinigungs- und Desinfektionsplan muss zum neuen Leistungsverzeichnis passen, und die neue Firma braucht vor dem ersten Einsatz eine Einweisung. Legen Sie den Wechsel nicht unmittelbar vor eine Begehung. Einzelheiten auf der Seite Praxisreinigung.
Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft. Prüfen Sie, wer kündigen und neu beauftragen darf, ob ein Beschluss nötig ist und wie Mieter informiert werden. Hängen Sie den neuen Turnus im Haus aus, damit Beschwerden an der richtigen Stelle landen. Mehr unter Hausverwaltungen.
Was sind die häufigsten Fehler beim Wechsel?
- Frist am falschen Datum gemessenEs zählt der Zugang beim Dienstleister, nicht das Absendedatum.
- Kündigung vor dem AngebotDann wird unter Zeitdruck entschieden.
- Altes Verzeichnis einfach übernommenWenn es die Probleme mit verursacht hat, ändert ein neuer Anbieter wenig. Nutzen Sie den Wechsel, um es zu überarbeiten.
- Nur der Preis verglichenVergleichen Sie Stunden, Turnus und was ausgeschlossen ist.
- Schlüssel nicht zurückgefordertAuch Zweitschlüssel und Transponder gehören auf die Liste.
Was gilt rechtlich bei einem Wechsel wegen schlechter Leistung?
Gerichte werten Gebäudereinigungsverträge regelmäßig als Werkvertrag, weil der Reinigungserfolg geschuldet ist (OLG Hamm, 12 U 9/23, Bericht Rödl). Das wirkt sich auf die Kündigung aus. Eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB setzt bei Pflichtverletzungen in der Regel voraus, dass eine Frist zur Abhilfe erfolglos abgelaufen ist oder eine Abmahnung nichts geändert hat (§ 314 BGB). Dokumentieren Sie Mängel deshalb früh und schriftlich. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Was sollen Sie bei uns anders erleben?
Erreichbarkeit, Zeit für Ihre Fragen und ein klares schriftliches Angebot: Das sind die Dinge, die beim alten Dienstleister oft fehlen. Bei uns bekommen Sie nach der kostenlosen Besichtigung das Angebot mit Leistungsverzeichnis, damit Sie vorher wissen, was Sie bekommen. Am ersten Abend weisen wir vor Ort ein, Schlüssel übernehmen wir gegen Unterschrift. Hinter Honest Services stehen mehr als 70 Mitarbeiter und mehr als 300 abgeschlossene Projekte.
Sie erreichen uns unter 0251 48299555 und. Worauf Sie auch bei anderen Anbietern achten sollten, steht im Ratgeber Woran erkennt man eine gute Reinigungsfirma?.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einer Reinigungsfirma?
Das steht in Ihrem Vertrag, einheitliche Fristen gibt es nicht. Fehlt eine Regelung, kommt es darauf an, wie der Vertrag rechtlich einzuordnen ist. Mehr im Ratgeber Reinigungsvertrag kündigen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Viele Firmenverträge enthalten eine Verlängerungsklausel. Die Begrenzung in § 309 Nr. 9 BGB schützt Verbraucher und gilt nach § 310 Abs. 1 BGB nicht unmittelbar gegenüber Unternehmern. Schauen Sie deshalb genau in Ihren Vertrag.
Was passiert mit den Schlüsseln?
Die alte Firma gibt die Schlüssel zum Vertragsende zurück, am besten gegen Protokoll. Wir übernehmen sie bei Start ebenfalls gegen Unterschrift, unsere Betriebshaftpflicht deckt auch den Verlust von Schlüsseln ab.
Muss ich der alten Firma einen Grund nennen?
Bei einer ordentlichen Kündigung zum Vertragsende in der Regel nicht. Im Einzelfall entscheidet Ihr Vertrag. Das ist keine Rechtsberatung.
Soll ich zuerst kündigen oder zuerst ein Angebot einholen?
Zuerst das Angebot. Dann wissen Sie, was die neue Reinigung umfasst und wann sie beginnen kann, und die Kündigung geht erst danach raus. Achten Sie dabei auf Ihre Frist.
Kann ich sofort wechseln, wenn die Reinigung schlecht ist?
Das geht nur bei einem wichtigen Grund und meist erst nach einer Frist zur Abhilfe oder einer Abmahnung, siehe § 314 Abs. 2 und § 648a BGB. Halten Sie Mängel mit Datum und Foto fest und lassen Sie die Lage im Zweifel rechtlich prüfen.