Honest ServicesGebäudereinigung Münster
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Woran erkennt man eine gute Reinigungsfirma?

Eine gute Reinigungsfirma erkennen Sie daran, dass sie vor dem Angebot Ihr Objekt ansieht, jede Arbeit schriftlich mit Turnus festhält und klar sagt, wer bei Ausfall reinigt. Auf den ersten Blick wirken viele Firmen gleich, mit gleichen Leistungen und ähnlichen Versprechen. Aussagekräftiger ist, wie sie auf diese 12 Fragen antworten.

Ratgeber · Stand 05.11.2026 · Honest Services, Münster

Welche 12 Fragen stellen Sie?

Angebot

  1. Gibt es ein schriftliches Leistungsverzeichnis mit Turnus je Arbeit?
  2. Ist der Preis nachvollziehbar? Wie viele Stunden pro Monat stecken im Angebot?
  3. Was ist nicht enthalten: Glas, Verbrauchsmaterial, Grundreinigung, Zuschläge?
  4. Wie lange sind Laufzeit und Kündigungsfrist, gibt es eine automatische Verlängerung?

Besichtigung

  1. Kommt die Firma vor dem Angebot vorbei, oder rechnet sie nur nach Fläche am Telefon?
  2. Stellt sie Fragen zu Zeiten, Schlüsseln, verschlossenen Räumen, heutigen Problemen?
  3. Erkennt sie die Besonderheiten Ihres Objekts, zum Beispiel den Reinigungs- und Desinfektionsplan in Praxen?

Betrieb

  1. Wer ist Ihr Ansprechpartner, und wie erreichen Sie ihn?
  2. Wer reinigt bei Krankheit oder Urlaub der Stammkraft?
  3. Wie läuft eine Reklamation ab, und wie schnell wird nachgebessert?
  4. Wie werden Schlüssel übergeben und dokumentiert?
  5. Gibt es ein Impressum mit Handelsregister, eine Betriebshaftpflicht und eine feste Adresse?

Woran erkennen Sie eine gute Antwort?

Nicht jede Firma muss bei allem gleich arbeiten. Wichtig ist, ob die Antwort konkret ist und ob sie schriftlich wiederkommt.

Frage Starke Antwort Schwache Antwort
Leistungsverzeichnis Liste je Bereich mit Turnus, Teil des Vertrags „Wir machen alles, was anfällt“
Stunden Nennt Stunden je Einsatz und Monat Nur ein Monatsbetrag ohne Erklärung
Nicht enthalten Nennt Ausnahmen von sich aus Thema kommt erst bei der ersten Zusatzrechnung
Vertretung Erklärt, wie Ausfälle organisiert sind und wer Sie informiert „Das passiert bei uns nicht“
Reklamation Weg, Zuständigkeit und Ablauf stehen im Vertrag „Rufen Sie einfach an“
Schlüssel Liste und Unterschrift, Regel bei Verlust Schlüssel wandert ohne Papier zur Kraft
Haftung Nachweis auf Nachfrage, Umfang erklärt „Sind wir natürlich“, ohne Unterlage

Welche Nachweise sagen etwas aus?

Meister und Handwerksrolle. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist zulassungsfrei, es steht in Anlage B Abschnitt 1 Nr. 33 der Handwerksordnung. Einen Meistertitel braucht es für den Betrieb also nicht. Wer einen hat, nennt ihn meist. Wer keinen hat, kann trotzdem gut sein, sollte aber sagen können, wer die Kräfte einweist.

Betriebshaftpflicht. Fragen Sie nach einem Nachweis und danach, ob auch Bearbeitungsschäden abgedeckt sind, also Schäden an den gereinigten Flächen. Darauf weist auch ein Fachbeitrag von Rödl zu Reinigungsverträgen hin.

Gewerbezentralregister. Das Register führt das Bundesamt für Justiz, Unternehmen können eine Auskunft über sich selbst beantragen (Verwaltungsportal). Eine aktuelle Auskunft ist ein guter Hinweis, aber kein vollständiger Beleg.

Tarif und Löhne. Für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung gibt es einen eigenen Tarifvertrag über Mindestlöhne. Fragen Sie, nach welchem Tarif die Firma bezahlt. Wer darauf nicht antworten kann oder will, verdient eine Rückfrage.

Bescheinigungen. Für größere Aufträge üblich sind Bescheinigungen von Finanzamt, Krankenkassen und Berufsgenossenschaft. Lassen Sie sich auch das Ausstellungsdatum zeigen.

Welche Warnsignale sollten Sie ernst nehmen?

  • Angebot ohne BesichtigungFür ein Objekt mit Praxis, Technik oder Besonderheiten kann ein Preis nur nach Fläche kaum stimmen.
  • Keine feste Adresse oder kein RegisterPrüfen Sie Impressum und Handelsregister, bevor Sie Schlüssel übergeben.
  • Barzahlung oder Rechnung ohne DetailsDann lässt sich nicht nachvollziehen, was bezahlt wurde.
  • Langer Vertrag ohne AusstiegPrüfen Sie Laufzeit und Verlängerung, bevor Sie unterschreiben.
  • Leistung nur als Stichwort„Büroreinigung 3 × pro Woche“ sagt nichts über Sanitär, Böden und seltene Arbeiten.
  • Stark wechselnde AntwortenWenn Vertrieb, Vertrag und Kraft vor Ort Unterschiedliches sagen, gilt am Ende nur das Papier.

Warum sagt der Preis allein wenig?

Rund 85 Prozent der Kosten in der Gebäudereinigung sind Lohnkosten (BIV-Branchenreport 2025). Ein Angebot, das deutlich günstiger ist, enthält in der Regel weniger Stunden. Ob das zu Ihrem Leistungsverzeichnis passt, sehen Sie nur, wenn Sie nach den Stunden fragen.

Auch der Bundesinnungsverband rät dazu, die Leistung so eindeutig zu beschreiben, dass alle Anbieter darunter dasselbe verstehen und ihre Angebote vergleichbar werden (Richtlinien für Vergabe und Abrechnung, 2001). Wie das konkret aussieht, zeigt unser Muster-Leistungsverzeichnis. Wie ein Angebot kalkuliert wird, steht im Ratgeber Wie kalkuliert eine Reinigungsfirma?

Was im Vertrag stehen sollte, klärt der Ratgeber Reinigungsvertrag: Was muss rein?.

Was sind unsere Antworten?

Wir sehen uns Ihr Objekt vor dem Angebot kostenlos an. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsverzeichnis. Die übrigen Fragen beantworten wir Ihnen gern bei der Besichtigung, schriftlich im Angebot.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine seriöse Reinigungsfirma?

An einem vollständigen Impressum mit Handelsregister, einem schriftlichen Leistungsverzeichnis, einem nachvollziehbaren Preis und einer klaren Antwort auf die Frage, wer bei Ausfall vertritt.

Muss eine Reinigungsfirma einen Meister haben?

Nein. Das Gebäudereiniger-Handwerk steht in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung und ist zulassungsfrei. Ein Meistertitel ist also ein freiwilliger Nachweis. Fragen Sie deshalb, wer fachlich verantwortlich ist.

Sind Subunternehmer schlecht?

Nicht grundsätzlich. Fragen Sie aber, wer tatsächlich bei Ihnen reinigt und wer für die Qualität verantwortlich ist, und lassen Sie sich zusagen, dass Sie informiert werden, wenn das wechselt.

Wie viele Angebote sollte ich einholen?

Zwei bis drei auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses reichen meist für einen fairen Vergleich.

Welche Unterlagen darf ich verlangen?

Fragen dürfen Sie nach allem, was für Ihre Vergabe wichtig ist, zum Beispiel Betriebshaftpflicht, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Bescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. Welche Firma was vorlegt, sehen Sie an der Antwort.

Stand: 05.11.2026. Verfasst von Honest Services, Münster. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Angebot anfragen

Kostenlose Besichtigung, danach Ihr Angebot schriftlich.

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Worum geht es?

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Was in Ihrem Leistungsverzeichnis steht

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