Gebäudereinigung in Münster
Treppenhausreinigung in Münster
Honest Services reinigt Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen in Münster, für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und private Vermieter. Wöchentlich, alle zwei Wochen oder öfter, mit einem Leistungsverzeichnis je Haus und einem schriftlichen Angebot.
- Kostenlose Besichtigung vor Ort, rund 30 Minuten
- Angebot schriftlich, mit Leistungsverzeichnis
- Büro und Fuhrpark in der Loddenheide 40, Münster

- Für
- Hausverwaltungen, WEG, Eigentümer
- Turnus
- wöchentlich, alle 2 Wochen oder öfter
- Leistungsverzeichnis
- je Haus, mit Turnus je Bereich
- Angebot
- je Haus, nach kostenloser Besichtigung
Was wird im Treppenhaus gereinigt?
| Bereich | Arbeit | Typischer Turnus |
|---|---|---|
| Stufen und Podeste | kehren bzw. saugen, feucht wischen | bei jeder Reinigung |
| Handläufe und Geländer | feucht abwischen | bei jeder Reinigung |
| Eingangsbereich | Boden, Briefkästen außen, Klingeltableau, Haustür innen | bei jeder Reinigung |
| Wohnungstüren | Spinnweben, Türen außen abwischen | monatlich |
| Treppenhausfenster | Glas innen, Fensterbänke | vierteljährlich oder nach Absprache |
| Keller- und Trockenräume | kehren, Spinnweben | monatlich oder nach Absprache |
| Aufzug | Kabine, Spiegel, Tableau | bei jeder Reinigung, falls vorhanden |
Pro Haus schreiben wir ein eigenes Leistungsverzeichnis. Damit ist klar, was im Preis steckt, und Diskussionen darüber, ob eine Arbeit Zusatzleistung ist, entstehen gar nicht erst. Keller und Fenster sind meist die Stellen, an denen Angebote auseinanderlaufen.
Was gehört nicht dazu?
Der Innenraum von Wohnungen, Sondernutzungsflächen und Abstellräume einzelner Mieter gehören nicht zur Treppenhausreinigung. Sperrmüll im Keller oder Gegenstände im Treppenhaus räumen wir nicht weg, das bleibt Sache von Verwaltung und Bewohnern. Außenanlagen sind ebenfalls nicht enthalten. Treppenhausfenster außen brauchen je nach Höhe eine eigene Klärung, siehe Glasreinigung.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Eine Vorschrift für den Turnus gibt es nicht, er ergibt sich aus Größe und Durchgang des Hauses. Diese Werte sind üblich:
| Haus | Üblicher Turnus |
|---|---|
| kleines Mehrfamilienhaus, wenig Verkehr | alle 2 Wochen |
| mittleres Mehrfamilienhaus | wöchentlich |
| große Anlage, viele Eingänge oder Kinderwagen und Fahrräder im Flur | wöchentlich oder öfter |
| Haus mit Praxis oder Büro im Erdgeschoss | Eingang und Erdgeschoss oft häufiger als die oberen Etagen |
Sind die Kosten auf die Mieter umlegbar?
Die Betriebskostenverordnung zählt die Kosten für die Säuberung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile zu den Betriebskosten und nennt als Beispiele Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und den Fahrkorb des Aufzugs (§ 2 Nr. 9 BetrKV). Umlegen können Sie die Kosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die Abrechnung hilft ein Leistungsverzeichnis, das die Arbeiten je Haus benennt. Prüfen Sie die Einzelheiten mit Ihrer Verwaltung oder Rechtsberatung, wir beraten dazu nicht rechtlich. Ausführlich steht das im Ratgeber Treppenhausreinigung in den Nebenkosten.
Wie entsteht Ihr Angebot?
Treppenhäuser kalkulieren wir über die Zeit je Etage und Eingang, nicht über m². Bei der Besichtigung gehen wir durchs Haus, gern zusammen mit Hausmeister oder Beirat, und schreiben das Leistungsverzeichnis. Haben Sie mehrere Eingänge in einer Anlage oder mehrere Häuser, bekommen Sie ein Angebot je Haus. Dabei sehen wir uns auch an, wie der Boden beschaffen ist, wo Wasser genommen werden kann und ob es einen Abstellraum für Material gibt.
Was bedeutet das für Hausverwaltungen?
Sie betreuen mehrere Objekte und brauchen einen Partner, der die Häuser kennt und erreichbar ist, wenn sich ein Mieter beschwert. Für jedes Haus liegt ein eigenes Leistungsverzeichnis vor, das Sie an Beirat oder Eigentümer weitergeben können. Was wir für Verwaltungen anders machen, steht auf der Seite Reinigung für Hausverwaltungen.
Was gilt für private Vermieter und kleine Eigentümergemeinschaften?
Nicht jedes Haus hat eine Hausverwaltung. Kleine Eigentümergemeinschaften und private Vermieter mit einem Mehrfamilienhaus beauftragen uns direkt. Der Ablauf ist derselbe: Besichtigung, Leistungsverzeichnis für das Haus, schriftliches Angebot. Bei einer Eigentümergemeinschaft reicht es, wenn uns jemand als Kontakt genannt wird. Das Angebot können Sie dann in Ihrer Versammlung besprechen. Brauchen Sie zwischen zwei Mietern eine Reinigung der Wohnung, finden Sie das unter Endreinigung.
Wie läuft es ab?
- AnfrageTreppenhaus wählen, Etagen, Eingänge, Wohneinheiten und Turnus angeben.
- BesichtigungWir gehen durchs Haus, gern zusammen mit Hausmeister oder Beirat.
- Angebot je HausLeistungsverzeichnis, Turnus, Preis.
- StartZum Monatsersten oder zum Ende des alten Vertrags.
Wie Sie eine bisherige Firma ablösen, steht unter Reinigungsfirma wechseln.
Häufige Fragen
Wovon hängt der Preis einer Treppenhausreinigung ab?
Vor allem von der Zahl der Etagen und Eingänge und vom Turnus. Dazu kommen Zusatzleistungen wie Treppenhausfenster, Keller oder Aufzug. Mehr im Ratgeber Treppenhausreinigung: Wovon hängt der Preis ab?
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In Mehrfamilienhäusern ist wöchentlich üblich, bei wenig Verkehr reicht oft alle zwei Wochen. Größere Anlagen mit viel Durchgang brauchen häufiger eine Reinigung.
Ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegbar?
Die Kosten der Gebäudereinigung gehören nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Mehr im Ratgeber Treppenhausreinigung in den Nebenkosten.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Typisch sind Stufen und Podeste kehren und feucht wischen, Handläufe und Geländer abwischen, Eingangsbereich mit Briefkästen und Haustür innen reinigen. Fenster im Treppenhaus, Keller und Aufzug kommen nach Absprache dazu.
Können Mieter sehen, wann gereinigt wurde?
Wie die Reinigung im Haus dokumentiert wird, legen wir mit der Verwaltung fest, zum Beispiel per Aushang im Eingang.
Wir sind eine kleine Eigentümergemeinschaft ohne Verwalter. Geht das?
Ja. Die Gemeinschaft beauftragt uns direkt. Sagen Sie uns, wer für die Gemeinschaft spricht und wer das Angebot bekommen soll, dann läuft alles andere wie bei einer Hausverwaltung.