Gebäudereinigung in Münster
Reinigung für Zahnarztpraxen in Münster
Die Reinigung einer Zahnarztpraxis richtet sich nach dem Hygieneplan der Praxis, und dort sollte für jeden Bereich stehen, ob Praxisteam oder Reinigungsfirma zuständig ist. Die Verantwortung für den Plan und die Aufbereitung von Medizinprodukten bleibt bei der Praxis. Wir reinigen Zahnarztpraxen in Münster außerhalb der Sprechstunde nach Ihrem Plan.
- Kostenlose Besichtigung vor Ort, rund 30 Minuten
- Angebot schriftlich, mit Leistungsverzeichnis
- Büro und Fuhrpark in der Loddenheide 40, Münster

- Für
- Zahnarztpraxen, Praxisgemeinschaften, MVZ mit Zahnmedizin
- Grundlage
- Hygieneplan und Reinigungs- und Desinfektionsplan Ihrer Praxis
- Reinigung
- abends oder frühmorgens, außerhalb der Sprechstunde
- Nicht dabei
- Aufbereitung von Medizinprodukten, im Sterilisationsraum nur der Boden
- Schlüssel
- gegen Unterschrift, Verlust über die Betriebshaftpflicht abgedeckt
- Anfrage
- Besichtigung online buchen
Warum reicht „200 m², fünfmal pro Woche“ in der Zahnarztpraxis nicht aus?
Die Bereiche einer Zahnarztpraxis stellen sehr unterschiedliche Anforderungen. Im Behandlungszimmer ist vieles geregelt, im Flur und am Empfang oft nichts. In einem Beitrag der Zahnärztlichen Mitteilungen beschreibt ein Gebäudereinigermeister das so: Der Musterhygieneplan von Bundeszahnärztekammer und DAHZ regelt Behandlungsflächen und Böden gut, Flur, Tresen und Türrahmen bleiben dagegen weitgehend offen. Am Ende fühlt sich für manche Flächen niemand zuständig. Der Autor leitet selbst ein Reinigungsunternehmen, was man bei der Einordnung im Blick haben sollte. Seine Empfehlung, den Plan für jeden Bereich zu schreiben, passt aber zu dem, was wir bei Besichtigungen klären müssen.
Welche Regeln gelten für die Hygiene in der Praxis?
| Quelle | Was daraus folgt |
|---|---|
| HygMedVO NRW, § 1 Abs. 2 | Die Leitung einer Zahnarztpraxis stellt sicher, dass die Hygieneverfahren in Hygieneplänen festgelegt und Hygienebeauftragte benannt sind |
| Mustercheckliste LZG NRW zur Überwachung von Zahnarztpraxen | Das Landeszentrum Gesundheit fragt unter anderem, welche Festlegungen es zur Desinfektion behandlungsnaher Flächen und zur Reinigung des Fußbodens im Behandlungsbereich gibt |
| MPBetreibV, § 8 | Medizinprodukte werden mit validierten Verfahren aufbereitet, beauftragt werden dürfen nur Stellen, die die Anforderungen erfüllen |
| KRINKO-Empfehlung zu Flächen, 2022 | Fachgrundlage zur Reinigung und Desinfektion von Flächen in medizinischen Einrichtungen |
Bei einer Begehung kommt es also auf Ihren Plan an und darauf, dass er im Alltag eingehalten wird. Welche Vorgaben im Einzelnen für Ihre Praxis gelten, klären Sie mit Ihrer Hygienebeauftragten, der Zahnärztekammer oder dem Gesundheitsamt. Diese Seite ersetzt keine fachliche Beratung.
Wie lässt sich die Aufgabenteilung regeln?
Diese Tabelle ist ein Muster zum Besprechen, keine Vorgabe. Was bei Ihnen gilt, steht in Ihrem Hygieneplan und nach der Besichtigung im Leistungsverzeichnis.
| Bereich | Typischerweise Praxisteam | Vor der Vergabe festzulegen |
|---|---|---|
| Instrumente und Medizinprodukte | Aufbereitung und Freigabe | Gehört nicht in den Reinigungsauftrag |
| Behandlungseinheit und behandlungsnahe Flächen | Desinfektion nach Patientenkontakt | Wer wischt welche Ablagen am Abend, was muss vorher frei sein? |
| Fußboden Behandlungsraum | Sofortmaßnahme bei Kontamination | Tägliche Reinigung, Verfahren, Bezüge und Mittel |
| Aufbereitungsraum | Arbeitsabläufe, Geräte, Trennung rein und unrein | Ob die Firma den Raum überhaupt betritt und wenn ja, was sie dort macht |
| Röntgenbereich | Flächen nach Plan | Welche Flächen, welche Mittel, was bleibt unberührt |
| Empfang und Tresen | Unterlagen, Technik, Demo-Material | Was geräumt ist und was die Firma wischt |
| Wartezimmer und Flur | Zeitschriften, Spielzeug | Böden, Türen, Griffe, Lichtschalter |
| Sanitär | Prüfen zwischendurch | Turnus, Nachfüllen, Mittel |
Wichtig ist auch, was vorher weggeräumt sein muss. Die Reinigungskraft sollte nicht entscheiden müssen, ob etwas auf der Ablage bewegt werden darf.
Welche Flächen werden oft vergessen?
Der genannte Beitrag nennt Flur, Tresen, Türrahmen, Lampen und Lüftungsgitter als häufige Lücken und schlägt für die seltenen Flächen ein festes Intervall vor. Für die Besichtigung ist diese Liste hilfreich:
- EmpfangstresenKartenlesegerät, Stifte, Demo-Modelle: Wer ist zuständig?
- Griffe und LichtschalterViele Kontakte am Tag, oft in keinem Plan genannt.
- Türrahmen, Lampen, LüftungsgitterFester Turnus statt „nach Bedarf“.
- Boden unter und hinter der EinheitWer räumt, wer reinigt, was ist zugänglich?
- Personalraum und UmkleideGehört oft nicht zum Hygieneplan, trotzdem ins Leistungsverzeichnis.
- Boden-PflegeschichtLinoleum und PVC brauchen die Pflege nach Herstellerangabe. Halten Sie fest, wann eine Grundreinigung sinnvoll ist.
Was gehört in die schriftliche Abstimmung?
Der Beitrag empfiehlt, den Reinigungsplan als Leistungsverzeichnis in den Vertrag aufzunehmen und als Anlage zum Hygieneplan abzulegen. Für jeden Bereich sollten diese Punkte klar sein:
- Wer ist zuständig, Praxisteam oder Firma?
- Wann und wie oft, also an welchen Tagen?
- Womit, also welches Mittel, welche Konzentration, welche Einwirkzeit nach Herstellerangabe?
- In welcher Reihenfolge, üblich ist vom Sauberen zum Schmutzigen?
- Was muss vorher weggeräumt sein?
Auch die Unterweisung gehört in die Abstimmung. Laut Beitrag unterweist der Arbeitgeber die Reinigungskraft vor dem ersten Einsatz und danach mindestens jährlich, die Praxis informiert über ihre Hausregeln. Überprüfen Sie den Plan einmal im Jahr und nach jeder Änderung.
Wie unterscheidet sich die Zahnarztpraxis von anderen Praxen?
Viele Behandlungsräume auf kleiner Fläche, feste Einheiten und ein eigener Aufbereitungsbereich: Das macht die Reinigung kleinteiliger als in vielen anderen Praxen. Einen Überblick für Arztpraxen, MVZ und Physiotherapie finden Sie auf der Seite Praxisreinigung. Wovon der Aufwand abhängt, steht im Ratgeber Praxisreinigung: Wovon hängt der Preis ab?.
Wie läuft der Start mit uns ab?
- AnfragePraxis auswählen, Fläche und Reinigungstage angeben, Termin wählen.
- Besichtigung nach der SprechstundeRundgang mit Praxismanagement oder Hygienebeauftragter, rund 30 Minuten. Wir sehen uns den Plan an und klären, welche Bereiche zum Auftrag gehören.
- Leistungsverzeichnis und AngebotBereiche, Turnus, Mittel und Ausnahmen schriftlich.
- StartEinweisung am ersten Abend, Schlüssel und Alarm gegen Unterschrift.
Fragen vorab beantworten wir Ihnen unter 0251 48299555.
Häufige Fragen
Wer ist für den Hygieneplan einer Zahnarztpraxis verantwortlich?
Die Praxisleitung. Nach § 1 Abs. 2 der Hygieneverordnung NRW muss sie sicherstellen, dass die Verfahren zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind. Eine Reinigungsfirma kann einen Teil zuarbeiten, die Verantwortung bleibt laut Fachbeitrag bei der Praxis.
Darf eine Reinigungsfirma Instrumente aufbereiten?
Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist kein Bestandteil einer Gebäudereinigung. § 8 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verlangt validierte Verfahren, und beauftragt werden dürfen nur Personen und Betriebe, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Fragen Sie Ihre Hygienebeauftragte, was bei Ihnen gilt.
Wer desinfiziert die Flächen im Behandlungsraum?
Das legt Ihr Hygieneplan fest. Die Desinfektion behandlungsnaher Flächen zwischen den Patienten liegt in der Regel beim Praxisteam. Was am Ende des Tages anfällt und wer es macht, sollte für jede Fläche im Plan stehen.
Wie oft sollten die Böden gereinigt werden?
Das steht in Ihrem Plan. Laut Fachbeitrag in den Zahnärztlichen Mitteilungen hält der Hygieneleitfaden im Behandlungsbereich eine Feuchtreinigung am Ende des Arbeitstages für ausreichend, bei Kontamination gelten eigene Regeln.
Was übernehmen Sie im Sterilisationsraum?
Nur den Boden. Medizinprodukte bereiten wir nicht auf, das bleibt beim Praxisteam.
Sind Praxisschlüssel und Alarm abgesichert?
Die Übergabe läuft gegen Unterschrift. Unsere Betriebshaftpflicht deckt auch den Verlust von Schlüsseln ab.
Wann reinigen Sie in der Praxis?
Wenn keine Patienten da sind, also abends nach der Sprechstunde oder frühmorgens. Das Zeitfenster legen wir bei der Besichtigung fest.