Hygieneplan in der Praxis und die Reinigung
Den Hygieneplan erstellt und verantwortet die Leitung der Praxis, die Reinigungsfirma setzt die Arbeiten um, die er ihr zuweist. Für die Zusammenarbeit muss im Plan stehen, welche Fläche wer wann womit behandelt. Hier steht, was Bundes- und Landesrecht verlangen, welche Fragen ein Plan für die Reinigung beantworten sollte und wo die Grenzen liegen.

Was verlangt das Recht von der Praxis?
Die Pflichten treffen die Leitung, nicht die Reinigungsfirma. Wir nennen sie hier, damit klar wird, woher die Vorgaben stammen. Rechtsberatung ist das nicht, verbindlich sind die verlinkten Texte und Ihre zuständigen Stellen.
| Grundlage | Was dort steht | Wen es betrifft |
|---|---|---|
| § 23 Abs. 3 IfSG | Die Leitung stellt sicher, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen zu verhüten | Unter anderem Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutische Praxen (Nr. 8) |
| § 23 Abs. 5 IfSG | Hygienepläne sind für die dort genannten Einrichtungen Pflicht, für Praxen können Landesverordnungen sie vorsehen | Satz 2 nennt Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen mit invasiven Eingriffen |
| HygMedVO NRW, § 1 Abs. 2 | Die Leitung stellt mindestens Hygienepläne und benannte Hygienebeauftragte sicher | Zahnarztpraxen, Arztpraxen und sonstige humanmedizinische Heilberufe mit invasiven Eingriffen |
Für die Reinigung bedeutet das: Der Plan kommt von Ihnen, unser Auftrag leitet sich daraus ab. Ein Reinigungsvertrag ohne Bezug zum Plan lässt offen, wer was macht.
Welche Rolle spielt die KRINKO-Empfehlung?
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut hat 2022 die Empfehlung Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen veröffentlicht. Die folgende Einordnung stammt aus zweiter Hand: Laut der Zusammenfassung des Forum Verlags richtet sie sich an Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen und teilt Bereiche nach Infektionsrisiko ein:
| Bereich laut Zusammenfassung | Beispiele | Grobe Linie |
|---|---|---|
| Ohne erhöhtes Risiko | Treppenhäuser, Flure, Büros, Speiseräume, Wartezimmer | keine gesonderten Desinfektionsmaßnahmen genannt |
| Möglich erhöhtes Risiko | Ambulanzen, Sanitärbereiche | häufig berührte und patientennahe Flächen zusätzlich desinfizierend, Böden werden gereinigt |
| Erhöhtes Risiko | OP-Einheiten, Intensivbereiche | patientennahe Flächen und Böden desinfizierend |
Das ist eine vereinfachte Darstellung einer Sekundärquelle, kein Ersatz für die Empfehlung. Welcher Bereich Ihrer Praxis wozu gehört, legt der Plan fest.
Was sollte der Plan für die Reinigung beantworten?
Für die Zusammenarbeit brauchen wir je Bereich fünf Angaben. So kann das aussehen, die Einträge sind ein Beispiel und ersetzen keine fachliche Entscheidung:
| Bereich | Was | Wer | Wann | Womit |
|---|---|---|---|---|
| Liege, Griffe, Arbeitsflächen im Behandlungsraum | nach Plan desinfizieren | Praxisteam | nach Patientenkontakt | Mittel laut Plan |
| Boden Behandlungsraum | reinigen oder nach Plan desinfizierend reinigen | Reinigungsdienst | außerhalb der Sprechstunde | Mittel und Konzentration laut Plan |
| Patienten-WC | reinigen, nach Plan desinfizieren | Reinigungsdienst | täglich an Praxistagen | Mittel laut Plan |
| Wartezimmer, Flure, Empfang | reinigen | Reinigungsdienst | Turnus laut Plan | Reinigungsmittel |
| Instrumente und Medizinprodukte | aufbereiten | Praxisteam | nach Verfahrensanweisung | nicht Teil unseres Auftrags |
Prüfen Sie außerdem, ob Einwirkzeiten, Konzentrationen und Mittel benannt sind. Viele Pläne verweisen bei der Auswahl auf die VAH-Liste zertifizierter Desinfektionsmittel. Wer das Mittel stellt, sollte ebenfalls im Plan oder Vertrag stehen.
Wo verlaufen die Grenzen zwischen Praxisteam und Reinigungsfirma?
Diese Aufteilung kommt am häufigsten vor, bindend ist sie erst durch Ihren Plan. Was je Praxisart anders ist, steht unter Praxisreinigung und Zahnarztpraxen.
- Bei unsBöden, Sanitär, Wartebereiche, Flure, Empfang und Sozialräume, außerhalb der Sprechzeiten, nach Ihrem Plan.
- Beim PraxisteamFlächendesinfektion während der Sprechstunde, Instrumente, Medizinprodukte, Abfälle mit besonderen Vorgaben.
- Zu klärenGeräte, Arbeitsplätze mit Akten, Sterilisationsraum, Labor und alles, was sich niemand zuordnen lässt.
Was gehört in die Abstimmung vor dem Start?
Wir brauchen den Teil des Plans, der die Reinigung betrifft, eine Ansprechperson in der Praxis, die Zeiten und die Regelung für Schlüssel. Für Patientendaten und Akten geben wir eine Verschwiegenheitserklärung ab, Schlüsselverlust ist über unsere Haftpflicht abgedeckt. Ändert sich der Plan, sollte die Praxis uns das mitteilen, damit wir die Arbeit anpassen können. Das Führen eines Plans und die Überwachung bleiben Aufgabe der Praxis.
Eine Wirkung auf Infektionen versprechen wir nicht. Wir sorgen dafür, dass die Arbeiten aus dem Plan zuverlässig und nachvollziehbar erledigt werden. Wovon der Aufwand abhängt, steht unter Praxisreinigung: Kosten.
Besichtigung für Ihre Praxis
Bringen Sie zur Besichtigung den Plan oder den Abschnitt zur Flächenreinigung mit. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot. Telefon 0251 48299555.
Häufige Fragen
Muss jede Arztpraxis in NRW einen Hygieneplan haben?
Die HygMedVO NRW nennt in § 1 Abs. 2 Zahnarztpraxen sowie Arztpraxen und Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Die allgemeine Pflicht zu Hygienemaßnahmen aus § 23 Abs. 3 IfSG gilt für Praxen unabhängig davon. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Kammer, KV oder dem Gesundheitsamt.
Schreibt die Reinigungsfirma den Hygieneplan?
Nein. Die Verantwortung bleibt bei der Praxisleitung. Wir bekommen den Teil, der die Reinigung betrifft, und setzen ihn um. Wenn Ihnen ein Abschnitt für die Reinigung fehlt, gehen wir ihn mit Ihnen durch.
Wer desinfiziert die Flächen zwischen zwei Patienten?
In der Regel das Praxisteam, weil das während der Sprechstunde passiert. Eine Reinigungsfirma ist dann meist nicht vor Ort. Das sollte der Plan ausdrücklich so sagen.
Reinigt Honest Services auch OP-Bereiche?
OP und Stationen übernehmen wir nach Absprache. Grundlage sind dann die Pläne Ihrer Einrichtung und eine genaue Abstimmung vor dem Start.
Gilt die KRINKO-Empfehlung für Arztpraxen?
Laut einer Zusammenfassung des Forum Verlags richtet sie sich an Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen. Sie gilt aber als übliche fachliche Quelle zu Flächen. Wie weit sie für Ihre Praxis heranzuziehen ist, klären Sie mit Ihrer Hygienebeauftragten oder dem Gesundheitsamt.
Stand: 05.11.2026. Verfasst von Honest Services, Münster. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.