Reinigung steuerlich absetzen: Was gilt?
Wer eine Firma für die Reinigung im eigenen Haushalt beauftragt, kann einen Teil der Kosten unter Umständen von der Steuer abziehen. Grundlage ist § 35a des Einkommensteuergesetzes. Hier steht, was das Gesetz sagt und worauf Sie achten müssen. Keine Steuerberatung, bitte klären Sie Ihren Fall mit Ihrem Steuerberater.
Was das Gesetz sagt
Nach § 35a Abs. 2 EStG ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag, der im Gesetz steht (Wortlaut § 35a EStG bei buzer.de). Die Ermäßigung wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom Einkommen.
Drei Bedingungen
- Im Haushalt: Die Arbeit muss in einem bestehenden Haushalt stattfinden, in der Regel in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus.
- Nur Arbeitskosten: Begünstigt sind die Kosten für die Arbeit, einschließlich Fahrtkosten, nicht das Material (§ 35a Abs. 5 EStG).
- Rechnung und Überweisung: Sie brauchen eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Dienstleisters gehen. Barzahlung schließt die Ermäßigung aus.
Typische Fälle
| Fall | Einschätzung |
|---|---|
| Endreinigung beim Auszug aus der bewohnten Wohnung | in der Regel haushaltsnahe Dienstleistung |
| Grundreinigung oder Fensterreinigung in der bewohnten Wohnung | in der Regel haushaltsnahe Dienstleistung |
| Reinigung nach Renovierung im bewohnten Haus | in der Regel haushaltsnahe Dienstleistung |
| Reinigung eines Neubaus vor dem Einzug | eher nicht, weil noch kein Haushalt besteht (Überblick bei iww.de) |
| Treppenhausreinigung über die Nebenkosten (Mieter) | anteilig möglich, wenn der Arbeitsanteil ausgewiesen ist |
Die Tabelle ist eine allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung. Bitte klären Sie Ihren Fall mit Ihrem Steuerberater.
Was Sie von uns bekommen
Sie bekommen von uns eine Rechnung. Für die Steuerermäßigung zahlen Sie per Überweisung. Brauchen Sie den Arbeitsanteil für die Steuererklärung getrennt, sprechen Sie uns bei der Anfrage oder Besichtigung darauf an.
Häufige Fragen
Ist eine Reinigungsfirma eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Reinigungsarbeiten im Haushalt gelten in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material. Ob das in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Steuerberater.
Kann ich bar bezahlen?
Für die Steuerermäßigung nicht. Das Gesetz verlangt eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung (§ 35a Abs. 5 EStG).
Gilt das auch für die Reinigung eines Neubaus vor dem Einzug?
Eher nicht. Finanzgerichte haben die Ermäßigung abgelehnt, wenn noch kein Haushalt bestand, zum Beispiel bei Leistungen im Neubau vor dem Einzug. Lassen Sie das von Ihrem Steuerberater prüfen.
Können Mieter die Treppenhausreinigung absetzen?
Ja, den auf sie umgelegten Arbeitsanteil, wenn die Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung ihn ausweist. Mehr im Ratgeber Treppenhausreinigung in den Nebenkosten.
Stand: 27.10.2026. Verfasst von Honest Services, Münster. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.