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Treppenhausreinigung: Muss der Mieter oder der Vermieter ran?

Für die Treppenhausreinigung ist zunächst der Vermieter zuständig, er kann die Pflicht aber im Mietvertrag wirksam auf die Mieter übertragen. Beauftragt er eine Firma, darf er die Kosten über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Hier steht, was für Mieter, Vermieter und Verwaltungen daraus folgt.

Ratgeber · Stand 05.11.2026 · Honest Services, Münster

Wer ist grundsätzlich zuständig?

Der Vermieter. Nach § 535 BGB muss er die Mietsache in einem gebrauchstauglichen Zustand erhalten, dazu zählen auch gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Flure und Treppenhaus. So ordnet es auch Haus & Grund Schleswig-Holstein ein. Wer danach putzt, regelt der Vertrag.

Modell Wer reinigt Wer zahlt Voraussetzung
Vermieter reinigt selbst Vermieter je nach Mietvertrag keine
Firma im Auftrag des Vermieters Reinigungsfirma Mieter über die Betriebskosten Wirksame Umlageklausel im Mietvertrag
Mieter im Wechsel Mieter nach Plan keine Firmenkosten Wirksame Vereinbarung, Umfang erkennbar

Wann müssen Mieter selbst putzen?

Der Mietvertrag kann die Reinigung wirksam auf die Mieter übertragen, sofern der Umfang für sie erkennbar ist, etwa durch Verweis auf eine Hausordnung oder einen Putzplan (Haus & Grund Schleswig-Holstein). Die Hausordnung muss dafür Teil des Mietvertrags sein, als Anhang oder durch ausdrücklichen Verweis. Ein Aushang im Hausflur reicht nicht (ImmoScout24).

Prüfen Sie als Mieter oder Vermieter deshalb drei Dinge:

  • Steht es im Vertrag?Klausel im Mietvertrag oder Hausordnung als Teil des Vertrags.
  • Ist der Umfang klar?Welche Etagen, welche Arbeiten, in welchem Wechsel?
  • Gibt es einen Plan?Ein Plan hilft im Alltag und macht sichtbar, wer dran ist.

Wie oft müssen Mieter reinigen?

Maßgeblich ist, was vereinbart ist, also Mietvertrag, Hausordnung oder Putzplan. Steht nichts Genaues im Vertrag, lässt sich die Frage kaum eindeutig beantworten, und genau daraus entsteht im Haus Streit. Wer das vermeiden will, legt Turnus und Arbeiten schriftlich fest.

Was passiert, wenn der Plan nicht funktioniert?

Reinigen Mieter trotz wirksamer Vereinbarung nicht, kann der Vermieter laut Haus & Grund Schleswig-Holstein für die betroffenen Abschnitte eine Firma beauftragen oder selbst reinigen und die Kosten dem jeweiligen Mieter berechnen. Auch Abmahnung und Klage auf Erfüllung kommen in Betracht.

Ist die Pflicht einmal auf die Mieter übertragen, darf der Vermieter nach derselben Quelle aber ohne deren Zustimmung keine dauerhafte Reinigung durch sich oder Dritte zusätzlich abrechnen. Wer auf eine Firma umstellen will, klärt das also vorher mit den Mietern und schreibt es sauber auf.

Wer zahlt die Reinigungsfirma?

Beauftragt der Vermieter eine Firma, sind das Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV. Die Vorschrift nennt die gemeinsam genutzten Gebäudeteile, etwa Zugänge, Flure, Treppen, Keller und den Fahrkorb des Aufzugs. Umlegen darf der Vermieter sie nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Dabei gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit aus § 556 Abs. 3 BGB.

Zwei Entscheidungen von Amtsgerichten zeigen, wie das im Streit aussieht:

Entscheidung Kern Quelle
AG Brandenburg, 31 C 295/19 (2021) Kosten durften auf alle Wohnungsmieter umgelegt werden, auch wenn einzelne nur die Kellertreppe nutzen. Pauschale Einwände reichten nicht Otto Schmidt
AG Elmshorn, 58 C 111/22 (2024) Der Mieter kürzte wegen schlechter Reinigung und trug dafür die volle Darlegungs- und Beweislast. Die pauschale Einwendung half ihm nicht Haus & Grund Frankfurt

Beides sind Einzelfälle unterer Gerichte. Das hier ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Mieter wenden sich im Zweifel an ihren Mieterverein, Vermieter an ihren Eigentümerverband oder an einen Anwalt.

Mehr zur Abrechnung steht im Ratgeber Treppenhausreinigung in den Nebenkosten.

Was empfiehlt sich für Verwalter und Eigentümer?

Wer auf eine Firma umstellt, sollte drei Punkte schriftlich festhalten: wer reinigt, was gereinigt wird und wie die Kosten verteilt werden. Für Wohnanlagen sind dann ein Leistungsverzeichnis je Haus und die Umlageklausel entscheidend. Eigentümergemeinschaften legen die Vergabe der Versammlung vor, siehe Eigentümergemeinschaften.

Wir reinigen Treppenhäuser in Münster und im Umland für Verwaltungen, Eigentümer und Gemeinschaften. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Angebot je Haus.

Häufige Fragen

Muss ein Mieter das Treppenhaus putzen?

Nur wenn das wirksam vereinbart ist, etwa im Mietvertrag oder in einer Hausordnung, die Teil des Mietvertrags ist. Sonst liegt die Aufgabe beim Vermieter.

Reicht ein Aushang im Hausflur?

Laut ImmoScout24 nicht. Ein Aushang oder eine nachträgliche Ergänzung der Hausordnung reicht für eine neue Pflicht nicht aus.

Was passiert, wenn Mieter ihre Woche nicht putzen?

Laut Haus & Grund Schleswig-Holstein kann der Vermieter für die betroffenen Abschnitte eine Firma beauftragen oder selbst reinigen und die Kosten dem jeweiligen Mieter berechnen. Auch eine Abmahnung ist möglich.

Darf der Vermieter einfach eine Firma beauftragen, wenn bisher die Mieter putzen?

Eine dauerhafte Reinigung durch Dritte darf er laut Haus & Grund Schleswig-Holstein ohne Zustimmung nicht zusätzlich in Rechnung stellen, wenn die Pflicht bereits auf die Mieter übertragen ist.

Müssen Mieter im Erdgeschoss mitzahlen?

In einem vom AG Brandenburg 2021 entschiedenen Fall ja, die Kosten durften auf alle Wohnungsmieter umgelegt werden, auch wenn einzelne nur die Kellertreppe nutzen. Maßgeblich bleibt der eigene Vertrag.

Stand: 05.11.2026. Verfasst von Honest Services, Münster. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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