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Eigene Reinigungskraft oder Reinigungsfirma?

Eine eigene Reinigungskraft passt eher zu kleinen, einfachen Flächen, wenn jemand im Betrieb Vertretung, Material und Arbeitgeberpflichten übernimmt. Eine Firma passt eher, wenn Ausfälle nicht auffallen dürfen, mehrere Arbeiten zusammenkommen oder niemand die Organisation führen will. Der reine Stundenlohn entscheidet das nicht.

Ratgeber · Stand 05.11.2026 · Honest Services, Münster

Heller Büroflur mit Glaswänden und Pflanzen

Was spricht für welche Lösung?

Frage Eigene Kraft Reinigungsfirma
Vertrag Arbeitsvertrag mit allen Arbeitgeberpflichten Dienstleistungsvertrag, siehe Reinigungsvertrag
Ausfall bei Krankheit und Urlaub Sie organisieren Ersatz Vertretung ist Sache der Firma, Einzelheiten stehen im Vertrag
Anleitung und Kontrolle Sie weisen an und prüfen Sie prüfen gegen das Leistungsverzeichnis
Mittel und Geräte Kauf, Lagerung, Unterweisung liegen bei Ihnen meist bei der Firma, im Angebot prüfen
Sonderarbeiten Glas und maschinelle Böden meist extern oft aus einer Hand
Bindung Mensch, den das Team kennt Team wechselt je nach Firma eher, nach festen Kräften fragen
Veränderung Stundenänderung braucht Arbeitsvertrag Änderung des Umfangs nach Vertrag

Welche Pflichten haben Sie als Arbeitgeber?

Auch ein Minijob ist ein Arbeitsverhältnis. Die Minijob-Zentrale schreibt, dass Minijobber dieselben Arbeitsrechte haben wie andere Beschäftigte (Minijob-Zentrale). Das bedeutet vor allem:

  • AnmeldungDie Beschäftigung ist anzumelden, eine Reinigungskraft ohne Anmeldung ist Schwarzarbeit (Minijob-Magazin, dort für den Haushalt erklärt).
  • LohnfortzahlungBei unverschuldeter Krankheit bis zu sechs Wochen, nach vier Wochen Arbeitsverhältnis (§ 3 EFZG).
  • UrlaubMindestens 24 Werktage im Jahr bei sechs Werktagen pro Woche (§ 3 BUrlG), bei weniger Arbeitstagen anteilig. Laut Minijob-Zentrale zählt die Zahl der Arbeitstage, nicht die Stunden.
  • FeiertageFällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, wird laut Minijob-Zentrale der Verdienst weitergezahlt.
  • ArbeitsschutzBeschäftigte sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen (§ 12 ArbSchG), bei der Reinigung etwa zu den Mitteln.

Das ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für den eigenen Fall sind Steuerbüro, Minijob-Zentrale oder Anwalt die richtige Stelle.

Und wenn die Kraft selbstständig arbeitet?

Eine freiberuflich tätige Kraft klingt nach weniger Aufwand. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV sind Weisungen und die Eingliederung in den Betrieb aber Anhaltspunkte für eine Beschäftigung. Wer nur für Sie arbeitet, Ihre Mittel nutzt und feste Zeiten von Ihnen bekommt, kann sozialversicherungsrechtlich als beschäftigt gelten. Über § 7a SGB IV können die Beteiligten die Deutsche Rentenversicherung Bund um eine Entscheidung bitten.

Was gehört in Ihre Rechnung?

Vergleichen Sie nicht den Stundenlohn mit dem Angebot einer Firma. Rechnen Sie mit denselben Bausteinen, die auch eine Firma kalkulieren muss:

Baustein Eigene Kraft Firma
Lohn und Abgaben in Ihrer Lohnabrechnung im Angebot
Krankheit, Urlaub, Feiertage Sie zahlen und suchen Ersatz im Angebot
Mittel, Geräte, Verbrauch Ihr Einkauf nach Angebot
Anleitung, Prüfung, Lohnbüro Ihre interne Zeit teils im Angebot, Ihre Prüfung bleibt
Glas, Grundreinigung Zusatzauftrag Zusatzzeile im Angebot

Die interne Zeit fällt am leichtesten unter den Tisch. Wenn das Office-Management jede Woche Reinigung organisiert, kostet das auch ohne Rechnung.

Welche Fragen helfen bei der Entscheidung?

  • Wie schlimm ist ein Ausfall?Bei Empfang oder Praxis fällt ein ausgelassener Tag sofort auf, in einem kleinen Büro ohne Kundenverkehr vielleicht nicht.
  • Wer im Haus führt das?Gibt es eine Person, die Zeit und Lust hat, Einsatz, Kontrolle und Material zu steuern?
  • Wie viel ist zu tun?Wenige Stunden in einem kleinen Objekt lassen sich leichter selbst besetzen als mehrere Etagen mit Glas und Sanitär.
  • Wer hat Zugang?Bei Akten und Patientendaten kommen Schlüsselregelung und Verschwiegenheit hinzu, bei beiden Lösungen.
  • Wie soll es in zwei Jahren aussehen?Mehr Fläche oder Standorte sprechen eher für eine Firma.

Was ändert sich mit einer Firma wie unserer?

Sie geben eine Aufgabe ab, nicht die Kontrolle. Nach der kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Turnus und Leistungen, das Sie Ihrer eigenen Rechnung gegenüberstellen können. Eine Verschwiegenheitserklärung geben wir ab, Schlüsselverlust ist über unsere Haftpflicht abgedeckt. Mehr zum Alltag steht unter Büroreinigung in Münster.

Häufige Fragen

Muss ich eine Reinigungskraft im Betrieb anmelden?

Ja, auch im Minijob. Für gewerbliche Minijobs ist die Minijob-Zentrale der Ansprechpartner, Rechte wie Urlaub und Lohnfortzahlung gelten auch dort.

Kann ich eine selbstständige Reinigungskraft beauftragen?

Ja, wenn sie tatsächlich selbstständig ist. Arbeitet sie nach Ihren Weisungen und ist in Ihren Ablauf eingebunden, spricht das nach § 7 SGB IV für eine Beschäftigung. Im Zweifel kann die Deutsche Rentenversicherung Bund den Status feststellen.

Wer vertritt die eigene Reinigungskraft bei Krankheit oder Urlaub?

Das müssen Sie selbst organisieren, zum Beispiel über eine zweite Kraft oder Ihr Team. Klären Sie das, bevor es nötig wird.

Lohnt sich eine Firma schon für ein kleines Büro?

Das hängt von Fläche, Turnus und Lage ab. Wir sehen uns das bei einer kostenlosen Besichtigung an und sagen Ihnen danach schriftlich, was es kostet. Dann können Sie es mit Ihrer eigenen Rechnung vergleichen.

Stand: 05.11.2026. Verfasst von Honest Services, Münster. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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